Gemeinnützigkeit
Das Finanzamt Neuwied hat unserem Verein mit Schreiben vom 30. April 2026 die Gemeinnützigkeit bescheinigt. Damit können wir für uns zugedachte Spenden Bescheinigungen ausstellen. Wir sind dort mit der Steuernummer 32/671/56219 registriert.
Das Finanzamt teilte uns in einem weiteren Brief folgendes mit:
Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO.
„Es wird nach § 60a Abs. 1 AO gesondert festgestellt, dass die Satzung der Körperschaft SlumChangers, Hauptstr. 61, 53547 Leubsdorf in der Fassung vom 05.11.2025 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO einhält.“
Was das bedeutet
Wir freuen uns über eine diese wichtige Rückmeldung vom Finanzamt.
Das Finanzamt hat nach § 60a Abs. 1 der Abgabenordnung festgestellt, dass die Satzung von SlumChangers die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt.
Einfach gesagt heißt das: Die Satzung von SlumChangers ist so formuliert, dass sie zu den Anforderungen an eine gemeinnützige Organisation passt. Unsere Ziele, die Verwendung der Mittel und die Regeln für den Verein entsprechen den Vorgaben der Abgabenordnung. Diese Feststellung ist ein wichtiger Schritt für unseren Verein. Sie bedeutet, dass SlumChangers grundsätzlich als gemeinnützig anerkannt werden kann und Spendenbescheinigungen ausstellen darf.
Wichtig ist: Das Finanzamt prüft später weiterhin, ob die tatsächliche Arbeit des Vereins auch der Satzung entspricht. Für uns ist das selbstverständlich: Wir setzen alle Mittel verantwortungsvoll und zweckgebunden für unsere gemeinnützige Arbeit ein.
Für Unterstützer bedeutet das:
Spenden an SlumChangers können steuerlich geltend gemacht werden.
Wir danken allen, die uns auf diesem Weg begleiten und unsere Arbeit möglich machen.
Vorstand
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